Home Kanzlei Aktuelles Leistungen Service Rechner Team Kontakt
 

Klienteninfo


zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
Steuerfreie Reisekostenersätze - Inland
Kategorien: Info-Corner , Checklisten
 

[Stand Jänner 2008]

Tagesgeld
– für 24 Stunden € 26,40
– länger als 3 Stunden, für jede angefangene Stunde 1/12 (maximal € 26,40) € 2,20
– Kürzung für ein Arbeitsessen, auch wenn das Tagesgeld weniger als € 26,40 ist, je
(Das Arbeitsessen muss jedenfalls der Werbung dienen)
€ 13,20
 
Nächtigungsgeld
– ohne Nachweis inkl. Frühstück € 15,00
- nach Belegabrechnung - voller Kostenersatz ohne Haushaltsersparnis
 

:: Tagesgelder

Tagesgelder sollen den anfallenden Verpflegungsmehraufwand von Reisen (Entfernung von mehr als 25km) abdecken. Sie sind mit einem Pauschalbetrag von bis zu EUR 26,40 pro Tag als Werbungskosten / Betriebsausgaben abzugsfähig.

Steuerfreie Tagesgelder gem. § 26 Z 4 EStG i.H.v. maximal € 26,4 gelten für Dienstreisen mit täglicher Rückkehr bzw. für Dienstreisen mit unzumutbarer täglicher Rückkehr, sofern nicht ein weiterer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit begründet wird. Dies ist bei täglicher Rückkehr nach 5 Tagen durchgehender (15 Tagen bei unregelmäßig wiederkehrender Tätigkeit) bzw. bei unzumutbarer täglicher Rückkehr bei 183 Tagen anzunehmen.
Für in § 3 Abs. 1 Z 16b EStG angeführte Tätigkeiten können vom Arbeitgeber aufgrund lohngestalterischer Verpflichtungen Tagesgelder grundsätzlich zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt werden. Es handelt sich dabei um Außendiensttätigkeiten, Fahrtätigkeiten, Baustellen- und Montagetätigkeiten, Arbeitskräfteüberlassung oder um die vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde. Steuerfreiheit ist bei der vorübergehenden Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde allerdings nur gegeben, wenn diese nicht von Dauer ist. Typische Beispiele sind ein Ausbildungsaufenthalt oder eine vorübergehende Vertretung.
Steuerfreie Tagesgelder können generell auch nach Kalendertagen abgerechnet werden, bei Auslandsreisen steht - vergleichbar der Aliquotierung im Inland - ab einer Reisedauer von 3 Stunden für jede angefangene Stunde 1/12 des jeweiligen Landessatzes zu.

:: Nächtigungsgelder

Nächtigungsgeld ist der Betrag, der bei Vorliegen eines Nächtigungsaufwandes im Rahmen einer Dienstreise anstelle der tatsächlichen Kosten ersetzt werden kann. Ersetzt werden können vom Arbeitgeber daher entweder die Kosten in ihrer tatsächlichen Höhe oder ein Pauschalbetrag von EUR 15,00. Voraussetzung für die Geltendmachung von Nächtigungsgeld als Werbungskosten ist, dass eine tatsächliche Nächtigung erfolgt und dem Arbeitnehmer dafür Kosten entstanden sind, welche vom Arbeitgeber nicht in der tatsächlichen Höhe ersetzt werden. Betriebsausgaben bilden entweder die tatsächlichen Kosten der Nächtigung oder das pauschale Nächtigungsgeld.

Ab 1.1.2009 kann der Arbeitgeber die pauschalen Nächtigungsgelder – soweit sie nicht nach § 26 Z 4 EStG zu berücksichtigen sind (Dienstreise) – auch für Außendiensttätigkeit, Fahrtätigkeit, Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes und Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz steuerfrei auszahlen. Bei einer vorübergehenden Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde kann das Nächtigungsgeld für sechs Monate steuerfrei ausgezahlt werden.

Tatsächlich nachgewiesene Nächtigungskosten (inkl. Frühstück) können grundsätzlich zeitlich unbegrenzt steuerfrei ersetzt werden. Pauschal ist ein Nächtigungsgeld (auch ohne Nachweis der tatsächlichen Nächtigung) von € 15 pro Nacht möglich. Allerdings ist bei Dienstreisen mit nicht täglich zumutbarer Rückreise (> 120km) nach 6 Monaten ein Entstehen eines Mittelpunkts der Tätigkeit anzunehmen, sodass ab dem 7.Monat Steuerpflicht des pauschalen Nächtigungsgeldes eintritt.

:: Abrechnung des steuerfreien Taggeldes als Betriebsausgaben oder Werbungskosten

Im Falle von als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemachten Taggeldern ist eine Kalendertagsabrechnung nicht mehr möglich (Einfügung von: "Dabei steht das volle Tagesgeld für 24 Stunden zu" in §§ 4 Abs. 5 u. 16 Abs.1 Z 9 EstG). Die bisherige Aliqotierung bleibt weiterhin bestehen. Umfasst die Dauer der Dienstreise nicht jeweils volle Tage, so ist diese Neuregelung daher von Nachteil.


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Ruth Peterka | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

 
Mag. Ruth Peterka Steuerberatung
Langgasse 8 | 8490 Bad Radkersburg | Tel: +43 3476 23 17 | Fax: +43 3476 23 17-4 | office@peterka.at

Peterka Mag. Ruth Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Radkersburg Bad Radkersburg Steiermark Steuerberater 8490 Steuerberater Radkersburg Steuerberater Steiermark

Sozialversicherungsbeiträge Buchführung Rechtsform Klienten-Info Kreditrechner Lohnverrechnung Lohnsteuer Spendenliste Vollmacht Steuern absetzen Marktgemeinde Mettersdorf am Sassbach Geschäftsführer Steuerberater Radkersburg Werbungskosten Unternehmensgründung Absetzbarkeit gestaltende Steuerberatung.

Gründung Weinburg am Sassbach Steuerberatungskanzlei steuern steuerberat UST vorsteuerabzugsberechtigt Spesenabrechnung absetzbar Klienten-Info Steuerinfo Steuernews Klienteninfo Steuerrechner Online-Rechner aktuelle Steuerinformationen Webdesign Management-Info Informationen für Klienten Steuerberater Managementinfo Marktgemeinde Klöch Gosdorf steuerberater Einkommensteuer Murfeld Rechnungsbestandteile Pendlerpauschale Sozialversicherung Steuerberater hotline sparen Reisekosten Stadtgemeinde Mureck Steuerrecht Radkersburg GmbH Hof bei Straden Einkommenssteuerrechner.

Wirtschaftsprüfung KEST Steuernews Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Versteuern Rechtsformwahl Steuertipps Steuersatz Steuervorteile Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach Steuerberatungskosten Bierbaum am Auersbach Deutsch Goritz Ratschendorf Dietersdorf am Gnasbach Einnahmen Bilanz Einkommensteuerrechner Bemessungsgrundlage Honorar Buchhaltung Erstberatung Steuerformulare.

Steuerrechner Einkommensteuerberechnung Bad Radkersburg km geld Dienstreisen Reisekostenersätze Marktgemeinde Straden Checklisten einfache Buchhaltung Kodolitschhof Marktgemeinde Tieschen Steuer-Checklisten Kilometergeld Radkersburg Umgebung Managementinfo Treuhand Trössing Kilometergeld Steuerbüro Steuersätze Jungunternehmer Steuerkanzlei Lohnsteuer Versteuerung .

Stadtgemeinde Bad Radkersburg Steuerberatung online Eichfeld Steuertermine Gehaltsrechner kostenlose Steuerberatung Klienten-Info Steuerinfo Steuernews Klienteninfo Steuerrechner Online-Rechner aktuelle Steuerinformationen Webdesign Management-Info Informationen für Klienten Steuerberater Managementinfo Fachwissen Steuerberatung Finanzämter Management-Info Gehalt BMD Buchhaltung Steuerberater 8490 Klienteninfo Einkommen Steuerberater Steiermark Lohn Steuererklärung Verbraucherpreisindex Steiermark Marktgemeinde Halbenrain.