Home Kanzlei Aktuelles Leistungen Service Rechner Team Kontakt
  Klienteninfo

Klienten-Info - Archiv


zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
August 2010
Zur Vorsteueraufteilung bei Ordinationen mit Hausapotheke
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info
 

Für Arztordinationen mit Hausapotheken gilt umsatzsteuerlich, dass der Verkauf von Medikamenten nicht als ärztliche Tätigkeit anzusehen ist und somit umsatzsteuerpflichtig ist (10% Steuersatz). Die Befreiung aufgrund der Kleinunternehmerregelung (Umsätze max. 30.000 €) findet regelmäßig keine Anwendung, da diesbezüglich auch die (unecht) steuerbefreiten Umsätze der Ordination miteinbezogen werden müssen. Die Umsatzsteuer ist monatlich an das Finanzamt abzuführen, wobei die Vorsteuern aus dem Einkauf der Medikamente abgezogen werden können. Ein Vorsteuerabzug steht auch für Einrichtungsgegenstände zu, die unmittelbar mit der Hausapotheke im Zusammenhang stehen (Kästen, Regale zur Medikamentverwahrung). Bei Wirtschaftsgütern ohne exakte Zuordenbarkeit sind die Vorsteuern nach Maßgabe ihrer wirtschaftlich zutreffenden Zurechenbarkeit aufzuteilen. Anstelle der exakten Aufteilung kann der Unternehmer aus Vereinfachungsgründen die Vorsteuern auch im Verhältnis der unecht befreiten Umsätze zu den übrigen Umsätzen aufteilen, sofern dies nicht zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil führt.

Der VwGH hatte nun folgenden Fall zu entscheiden (GZ 2007/15/0289 vom 23.2.2010): ein praktischer Arzt mit Hausapotheke errichtete ein Ordinationsgebäude und machte die Vorsteuern anteilig im Verhältnis des Umsatzschlüssels geltend. Daraus ergab sich ein Vorsteuerabzug von 50%. Die Betriebsprüfung ermittelte den Vorsteuerschlüssel flächenmäßig (direkte Apothekenfläche 4,1% und die Hälfte der Fläche des Empfangsraums) und kam zu einem umgerechneten Vorsteuerabzug von knapp 11,9%.

Der VwGH bestätigte nun, dass jede Aufteilungsmethode gewählt werden kann, welche im Einzelfall eine wirtschaftlich zutreffende Zuordnung ermöglicht. Entscheidend sei ein möglichst sachgerechtes Ergebnis. Da im vorliegenden Fall die Vorsteuern ausschließlich aus der Herstellung eines Gebäudes resultierten, schien dem VwGH eine flächenmäßige Aufteilung als grundsätzlich sachgerecht und durch das Gesetz gedeckt. Folglich wie er die Beschwerde ab. Die Aufteilung nach dem Umsatzschlüssel würde zu einem Ergebnis führen, welches mit der sachgerechten flächenmäßigen Aufteilung in erheblichem Widerspruch steht und somit einen ungerechtfertigten Steuervorteil begründen würde.


Verwandte Themen:
Ordination | Arzt | Hausapotheke | Medikamente | Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Ruth Peterka | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

 

 
Mag. Ruth Peterka Steuerberatung
Langgasse 8 | 8490 Bad Radkersburg | Tel: +43 3476 23 17 | Fax: +43 3476 23 17-4 | office@peterka.at

Peterka Mag. Ruth Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Radkersburg Bad Radkersburg Steiermark Steuerberater 8490 Steuerberater Radkersburg Steuerberater Steiermark

Sozialversicherungsbeiträge Buchführung Rechtsform Klienten-Info Kreditrechner Lohnverrechnung Lohnsteuer Spendenliste Vollmacht Steuern absetzen Marktgemeinde Mettersdorf am Sassbach Geschäftsführer Steuerberater Radkersburg Werbungskosten Unternehmensgründung Absetzbarkeit gestaltende Steuerberatung.

Gründung Weinburg am Sassbach Steuerberatungskanzlei steuern steuerberat UST vorsteuerabzugsberechtigt Spesenabrechnung absetzbar Klienten-Info Steuerinfo Steuernews Klienteninfo Steuerrechner Online-Rechner aktuelle Steuerinformationen Webdesign Management-Info Informationen für Klienten Steuerberater Managementinfo Marktgemeinde Klöch Gosdorf steuerberater Einkommensteuer Murfeld Rechnungsbestandteile Pendlerpauschale Sozialversicherung Steuerberater hotline sparen Reisekosten Stadtgemeinde Mureck Steuerrecht Radkersburg GmbH Hof bei Straden Einkommenssteuerrechner.

Wirtschaftsprüfung KEST Steuernews Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Versteuern Rechtsformwahl Steuertipps Steuersatz Steuervorteile Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach Steuerberatungskosten Bierbaum am Auersbach Deutsch Goritz Ratschendorf Dietersdorf am Gnasbach Einnahmen Bilanz Einkommensteuerrechner Bemessungsgrundlage Honorar Buchhaltung Erstberatung Steuerformulare.

Steuerrechner Einkommensteuerberechnung Bad Radkersburg km geld Dienstreisen Reisekostenersätze Marktgemeinde Straden Checklisten einfache Buchhaltung Kodolitschhof Marktgemeinde Tieschen Steuer-Checklisten Kilometergeld Radkersburg Umgebung Managementinfo Treuhand Trössing Kilometergeld Steuerbüro Steuersätze Jungunternehmer Steuerkanzlei Lohnsteuer Versteuerung .

Stadtgemeinde Bad Radkersburg Steuerberatung online Eichfeld Steuertermine Gehaltsrechner kostenlose Steuerberatung Klienten-Info Steuerinfo Steuernews Klienteninfo Steuerrechner Online-Rechner aktuelle Steuerinformationen Webdesign Management-Info Informationen für Klienten Steuerberater Managementinfo Fachwissen Steuerberatung Finanzämter Management-Info Gehalt BMD Buchhaltung Steuerberater 8490 Klienteninfo Einkommen Steuerberater Steiermark Lohn Steuererklärung Verbraucherpreisindex Steiermark Marktgemeinde Halbenrain.