Home Kanzlei Aktuelles Leistungen Service Rechner Team Kontakt
  Klienteninfo

Klienten-Info - Archiv


zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
August 2010
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Verzicht auf Ersatz von Investitionen in vom Gesellschafter angemietete Liegenschaften
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info
 

Bei der Vermietung einer Liegenschaft, welche sich in Besitz des Gesellschafters befindet und an die Gesellschaft vermietet wird, wird die steuerliche Anerkennung versagt, wenn die Mieterin bei Beendigung des Bestandsverhältnisses keinerlei Ersatz vom Vermieter für von ihr getätigte Investitionen erhält. Dies bestätigt der VwGH in seiner Entscheidung vom 23.06.2009 (GZ 2004/13/0090) und folgt damit einer früheren Ansicht des UFS.

Im gegenständlichen Fall wurde eine Immobilie, welche sich im Besitz eines Minderheitengesellschafters befand, an eine GmbH vermietet um von dieser als Schulungsraum bzw. Seminarraum genutzt zu werden. Um den Mietgegenstand in einen zur Erreichung des Mietzweckes geeigneten Zustand zu versetzen, waren erhebliche Investitionen notwendig, welche von der Gesellschaft zu tragen waren. Bei Beendigung des Bestandsverhältnisses hätte der Vermieter keinerlei Ersatz für die von der Mieterin getätigten Investitionen zu leisten und konnte überdies die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auf Kosten der Mieterin verlangen.

Der VwGH erkannte den Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter dem Grunde nach nicht an, da die verursachten Aufwendungen für die zu Seminarzwecken gemieteten Räumlichkeiten und die damit im Zusammenhang stehenden Mieterinvestitionen deutlich höher wären als ein im Bedarfsfall angemietetes Seminarhotel. Aus wirtschaftlicher Sicht sei daher nicht anzunehmen, dass ein fremder Dritter einen solchen Mietvertrag abschließen würde. Überdies sichere der Vertrag dem Vermieter nach kurzer Nutzung eine beträchtliche Vermögensmehrung bedingungslos zu. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse dürften daher langfristig
außerbetriebliche Überlegungen für die Anschaffung und Adaptierung des Objektes maßgeblich gewesen sein.

Die steuerliche Nichtanerkennung des Vertrages aufgrund der mangelnden Fremdüblichkeit führt einerseits zu einer verdeckten Gewinnausschüttung an den Gesellschafter, die der Kapitalertragsteuer unterliegt und hat andererseits auch den Ausschluss des Vorsteuerabzuges sowie des Abzuges der für die Adaptierung angefallenen Aufwendungen zur Folge.


Verwandte Themen:
Verdeckte Gewinnausschüttung | Investition | Liegenschaften | Immobilien

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Ruth Peterka | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

 

 
Mag. Ruth Peterka Steuerberatung
Langgasse 8 | 8490 Bad Radkersburg | Tel: +43 3476 23 17 | Fax: +43 3476 23 17-4 | office@peterka.at

Peterka Mag. Ruth Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Radkersburg Bad Radkersburg Steiermark Steuerberater 8490 Steuerberater Radkersburg Steuerberater Steiermark

Sozialversicherungsbeiträge Buchführung Rechtsform Klienten-Info Kreditrechner Lohnverrechnung Lohnsteuer Spendenliste Vollmacht Steuern absetzen Marktgemeinde Mettersdorf am Sassbach Geschäftsführer Steuerberater Radkersburg Werbungskosten Unternehmensgründung Absetzbarkeit gestaltende Steuerberatung.

Gründung Weinburg am Sassbach Steuerberatungskanzlei steuern steuerberat UST vorsteuerabzugsberechtigt Spesenabrechnung absetzbar Klienten-Info Steuerinfo Steuernews Klienteninfo Steuerrechner Online-Rechner aktuelle Steuerinformationen Webdesign Management-Info Informationen für Klienten Steuerberater Managementinfo Marktgemeinde Klöch Gosdorf steuerberater Einkommensteuer Murfeld Rechnungsbestandteile Pendlerpauschale Sozialversicherung Steuerberater hotline sparen Reisekosten Stadtgemeinde Mureck Steuerrecht Radkersburg GmbH Hof bei Straden Einkommenssteuerrechner.

Wirtschaftsprüfung KEST Steuernews Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Versteuern Rechtsformwahl Steuertipps Steuersatz Steuervorteile Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach Steuerberatungskosten Bierbaum am Auersbach Deutsch Goritz Ratschendorf Dietersdorf am Gnasbach Einnahmen Bilanz Einkommensteuerrechner Bemessungsgrundlage Honorar Buchhaltung Erstberatung Steuerformulare.

Steuerrechner Einkommensteuerberechnung Bad Radkersburg km geld Dienstreisen Reisekostenersätze Marktgemeinde Straden Checklisten einfache Buchhaltung Kodolitschhof Marktgemeinde Tieschen Steuer-Checklisten Kilometergeld Radkersburg Umgebung Managementinfo Treuhand Trössing Kilometergeld Steuerbüro Steuersätze Jungunternehmer Steuerkanzlei Lohnsteuer Versteuerung .

Stadtgemeinde Bad Radkersburg Steuerberatung online Eichfeld Steuertermine Gehaltsrechner kostenlose Steuerberatung Klienten-Info Steuerinfo Steuernews Klienteninfo Steuerrechner Online-Rechner aktuelle Steuerinformationen Webdesign Management-Info Informationen für Klienten Steuerberater Managementinfo Fachwissen Steuerberatung Finanzämter Management-Info Gehalt BMD Buchhaltung Steuerberater 8490 Klienteninfo Einkommen Steuerberater Steiermark Lohn Steuererklärung Verbraucherpreisindex Steiermark Marktgemeinde Halbenrain.