Home Kanzlei Aktuelles Leistungen Service Rechner Team Kontakt
  Klienteninfo

Klienten-Info - Aktuell


zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
September 2010
Mietkostenobergrenze bei doppelter Haushaltsführung
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info
 

Grundsätzlich können Haushaltsaufwendungen oder Kosten, die mit der Lebensführung verbunden sind, steuerlich nicht geltend gemacht werden. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Aufenthalt an dem Beschäftigungsort (beruflich) notwendig ist und eine Verlegung des (Familien)Wohnsitzes ebenso wenig zumutbar ist wie die tägliche Rückkehr zum Wohnsitz. Unter dem Schlagwort „doppelte Haushaltsführung“ können Kosten im Zusammenhang mit einer Unterkunft steuerlich (z.B.) als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Kosten einer Mietwohnung bzw. eines Hotelzimmers von dem Beschäftigungsort an sich sowie von der Wohngegend bzw. der Kategorie abhängen. Als eine monatliche Obergrenze für solche Kosten nennen die Lohnsteuerrichtlinien 2.200 € (inklusive Betriebskosten), wobei es auch auf die Häufigkeit der Nächtigungen ankommt. Der VwGH (GZ 2007/13/0095 vom 26.5.2010) hatte sich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem die monatlichen Kosten für eine Mietwohnung (95m2) in Wien vom Finanzamt der Höhe nach nicht anerkannt wurden. Kernargument war, dass die Kosten für eine kleinere Wohnung (ca. 40m2) als zweckentsprechend anzusehen seien und daher nur eine aliquote Anerkennung der Wohnungskosten möglich ist. Nicht berücksichtigt wurde jedoch der Umstand, dass die Wohnung nicht nur als Schlafstätte genutzt wird, sondern auch zur Arbeitsvorbereitung sowie zur Gepäcksaufbewahrung dient. Da das Finanzamt eine frühere VwGH-Entscheidung falsch interpretiert hatte – es ging nicht um die konkrete Größe einer am Beschäftigungsort zur Verfügung stehenden Wohnung – hat der VwGH die Kosten für die 95m2-Mietwohnung als Werbungskosten anerkannt.

Es ist nämlich im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung auf den Einzelfall einzugehen und auch die konkrete Benutzung zu würdigen, weshalb es keine kategoriebasierten bzw. an der Größe orientierten Mietobergrenzen gibt. Sicherzustellen ist allerdings, dass die Kosten für beide Haushalte tatsächlich vom Steuerpflichtigen getragen werden und nicht etwa die Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort der Arbeitgeber übernimmt.


Verwandte Themen:
Mietkosten | doppelte Haushaltsführung | Beschäftigungsort | Wohnsitz

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Ruth Peterka | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

 

 
Mag. Ruth Peterka Steuerberatung
Langgasse 8 | 8490 Bad Radkersburg | Tel: +43 3476 23 17 | Fax: +43 3476 23 17-4 | office@peterka.at

Peterka Mag. Ruth Steuerberater Wirtschaftstreuhänder Radkersburg Bad Radkersburg Steiermark Steuerberater 8490 Steuerberater Radkersburg Steuerberater Steiermark

Sozialversicherungsbeiträge Buchführung Rechtsform Klienten-Info Kreditrechner Lohnverrechnung Lohnsteuer Spendenliste Vollmacht Steuern absetzen Marktgemeinde Mettersdorf am Sassbach Geschäftsführer Steuerberater Radkersburg Werbungskosten Unternehmensgründung Absetzbarkeit gestaltende Steuerberatung.

Gründung Weinburg am Sassbach Steuerberatungskanzlei steuern steuerberat UST vorsteuerabzugsberechtigt Spesenabrechnung absetzbar Klienten-Info Steuerinfo Steuernews Klienteninfo Steuerrechner Online-Rechner aktuelle Steuerinformationen Webdesign Management-Info Informationen für Klienten Steuerberater Managementinfo Marktgemeinde Klöch Gosdorf steuerberater Einkommensteuer Murfeld Rechnungsbestandteile Pendlerpauschale Sozialversicherung Steuerberater hotline sparen Reisekosten Stadtgemeinde Mureck Steuerrecht Radkersburg GmbH Hof bei Straden Einkommenssteuerrechner.

Wirtschaftsprüfung KEST Steuernews Körperschaftssteuer Umsatzsteuer Versteuern Rechtsformwahl Steuertipps Steuersatz Steuervorteile Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach Steuerberatungskosten Bierbaum am Auersbach Deutsch Goritz Ratschendorf Dietersdorf am Gnasbach Einnahmen Bilanz Einkommensteuerrechner Bemessungsgrundlage Honorar Buchhaltung Erstberatung Steuerformulare.

Steuerrechner Einkommensteuerberechnung Bad Radkersburg km geld Dienstreisen Reisekostenersätze Marktgemeinde Straden Checklisten einfache Buchhaltung Kodolitschhof Marktgemeinde Tieschen Steuer-Checklisten Kilometergeld Radkersburg Umgebung Managementinfo Treuhand Trössing Kilometergeld Steuerbüro Steuersätze Jungunternehmer Steuerkanzlei Lohnsteuer Versteuerung .

Stadtgemeinde Bad Radkersburg Steuerberatung online Eichfeld Steuertermine Gehaltsrechner kostenlose Steuerberatung Klienten-Info Steuerinfo Steuernews Klienteninfo Steuerrechner Online-Rechner aktuelle Steuerinformationen Webdesign Management-Info Informationen für Klienten Steuerberater Managementinfo Fachwissen Steuerberatung Finanzämter Management-Info Gehalt BMD Buchhaltung Steuerberater 8490 Klienteninfo Einkommen Steuerberater Steiermark Lohn Steuererklärung Verbraucherpreisindex Steiermark Marktgemeinde Halbenrain.